Transparenz und Fairness: Unser Honorar als Ihr Anwalt in Bregenz
Ihr Recht, unsere Expertise – zu einem fairen Preis.
1. Erstberatung
Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt auch für Rechtsauskünfte am Telefon. Die Beratungspauschale beträgt je nach Dauer entweder EUR 150,-- zzgl. 20 % USt oder bei längeren Beratungsgesprächen EUR 300,-- zzgl. USt. Sollten Sie jedoch rechtsschutzversichert sein, können wir die Erstberatung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, sofern Ihre Rechtsschutzversicherung bereit ist, eine Beratungspauschale zu bezahlen.
2. Kosten der anwaltlichen Vertretung
Unsere anwaltlichen Leistungen werden primär nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (kurz RATG) oder den Allgemeinen Honorar-Kriterien (kurz AHK) abgerechnet. Die Abrechnung nach dem RATG erfolgt grundsätzlich bei Zivilverfahren. Die Abrechnung nach AHK erfolgt bei Strafverfahren, in denen Sie von Dr. Halil ARSLAN vor dem Landesgericht Feldkirch oder den Bezirksgerichten Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz anwaltlich vertreten werden.
In familienrechtlichen Angelegenheiten und Scheidungsverfahren werden die anwaltlichen Leistungen nach einem Stundensatztarif von EUR 400,-- zzgl. 20 % USt abgerechnet.
3. Rechtsschutzversicherungen
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist es ausreichend, dass Sie uns beim Erstgespräch Ihre Polizzennummer zur Verfügung stellen. Wir kümmern uns dann um die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Rechtsfall vom Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst sein kann und deshalb jedenfalls vor jedem anwaltlichen Einschreiten eine Deckungszusage eingeholt werden muss.